Berufliche Biografien



Studium an den Universitäten Tübingen, Paris, Heidelberg, Brüssel, Zürich, Santiago de Compostela, Straßburg und Triest.

- Referendarexamen in Tübingen 1961
- Assessorexamen in Stuttgart 1966
- Lizenziatenexamen in Zürich 1968
- Promotion in Zürich 1970 (Dissertation "Die Betriebsstrafe")
- Zulassung als Rechtsanwalt 1967, als Fachanwalt für Steuerrecht 1982
- Bestellung als vereidigter Buchprüfer 1993

B
erufliche Ehrenämter
16 Jahre Vorstandsmitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
12 Jahre Ausschußmitglied bei der Bundesrechtsanwaltskammer
  8 Jahre Schatzmeister des Anwaltsvereins Stuttgart

Sprachen
Englisch, Französisch, Italienisch




Studium an den Universitäten Tübingen, Kiel, Paris und Köln

-
Referendarexamen in Köln 1993
- Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Versicherungsrecht der
  Universität zu Köln 1993 - 1995
- Assessorexamen in Düsseldorf 1996
- Assessorin bei der Kassenärztlichen Vereinigung München 1997 - 1999
- Zulassung als Rechtsanwältin 2000

Sprachen
Englisch, Französisch, Schwedisch




Kanzleihistorie

G
ründung 1968 durch RA Dr. A. Roser in Stuttgart, Bürogemeinschaft mit Steuerberatern.
Ab 1972 in Ludwigsburg Sozietät mit Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern. Schwerpunkt Rechts- und Steuerberatung im unternehmerischen Bereich der mittelständischen Wirtschaft, gesellschaftsrechtliche Beratung, auch bei Umwandlungen, Unternehmens- und Anteilsveräußerungen und -erwerbungen, Prozeßvertretung in Bau- und Architektensachen sowie im Handels- und Wirtschaftsrecht. Im Immobilienrecht Begleitung durch beratende Vertragsentwurfstätigkeit. Beratung im Erbrecht (Testamente, Pflichtteilsverfahren, Erbauseinandersetzungen). Mehrjährige Notarvertretungen.

S
eit 01.01.2002 Gründung einer Sozietät mit Rechtsanwältin Nicole Roser, der Tochter des Gründers.

Nicole Roser ist seit November 2000 als Rechtsanwältin in der Kanzlei tätig.
Zuvor war sie seit 1997 als Assessorin bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns in München für die Sozialgerichtsverfahren zuständig.

I
hre Schwerpunkte sind entsprechend ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld vor allem das Vertragsarzt- und das Krankenversicherungsrecht wie auch das Medizinrecht im Bereich des Arzthaftungsrecht. Außerdem das gesamte Sozialversicherungs-, wie auch das Privatversicherungsrecht. Darüber hinaus ist die Beratung von Ärzten für die Gründung und Übergabe von Praxen ein zentrales Tätigkeitsfeld.